Details zur Marke EVERFLOW
Marken Nr.
Gesuch Nr.
06442/2025
Wortmarke
EVERFLOW
Eintrag ins Markenregister
10.07.2025
Hinterlegungsdatum
06.05.2025
Eintragsänderung
10.07.2025
Ablauf Schutzfrist
06.05.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
18, 21, 25, 35
Inhaber
Annengiess 2
6422 Steinen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 18
Leder und Lederimitationen; Tierhäute und -felle; Reisegepäck und Tragetaschen; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren; Halsbänder, Leinen und Decken für Tiere.
Klasse 21
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche; Kochgeschirr und Tafelgeschirr, ausgenommen Messer, Gabeln und Löffel; Kämme und Schwämme; Bürsten und Pinsel, ausgenommen für Malzwecke; Bürstenmachermaterial; Putzzeug; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas, mit Ausnahme von Bauglas; Glaswaren, Porzellan und Steingut.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag EVERFLOW
Markeneintragung: Die Markennummer 833421 gehört zu der Wortmarke «EVERFLOW» von Roger Erkens. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 833421 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juli 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 833421 gehört dem Inhaber Roger Erkens Annengiess 2, 6422 Steinen CH. Der Inhaber Roger Erkens hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke EVERFLOW mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke EVERFLOW, eingetragen durch Roger Erkens, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.