Details zur Marke Verwaltungssprung
Marken Nr.
Gesuch Nr.
07978/2025
Wortmarke
Verwaltungssprung
Eintrag ins Markenregister
09.07.2025
Hinterlegungsdatum
03.06.2025
Eintragsänderung
09.07.2025
Ablauf Schutzfrist
03.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 42
Inhaber
Baarerstrasse 52
6300 Zug CH
Vertreter
St. Annagasse 9, Postfach 1162
8021 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Herunterladbare und aufgezeichnete Daten; Software.
Klasse 35
Kaufmännische Dienstleistungen; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten, Geschäftsführung und administrative Dienstleistungen; administrative Assistenz- und Datenverarbeitungsdienste.
Klasse 42
IT-Dienstleistungen; wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Designdienstleistungen; Beratung auf dem Gebiet der Informationstechnologie.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Verwaltungssprung
Markeneintragung: Die Markennummer 833324 gehört zu der Wortmarke «Verwaltungssprung» von CCS Commercial Coordination Switzerland AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 833324 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juli 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 833324 gehört dem Inhaber CCS Commercial Coordination Switzerland AG Baarerstrasse 52, 6300 Zug CH. CCS Commercial Coordination Switzerland AG wird vertreten durch Valfor Rechtsanwälte AG St. Annagasse 9, Postfach 1162, 8021 Zürich CH.
Marke Verwaltungssprung mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Verwaltungssprung, eingetragen durch CCS Commercial Coordination Switzerland AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.