Details zur Marke MISS SCHWEIZ MISS SUISSE MISS SVIZZERA MISS SVIZRA MISS SWITZERLAND ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
00794/2025
Bildmarke
MISS SCHWEIZ MISS SUISSE MISS SVIZZERA MISS SVIZRA MISS SWITZERLAND ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
19.06.2025
Hinterlegungsdatum
17.06.2025
Eintragsänderung
19.06.2025
Ablauf Schutzfrist
17.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 35, 41
Inhaber
Postfach
8024 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen von Modelagenturen.
Klasse 41
Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Organisation, Produktion und Durchführung von Shows und Live-Veranstaltungen; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Ausbildung.
Zusammenfassung zum Markeneintrag MISS SCHWEIZ MISS SUISSE MISS SVIZZERA MISS SVIZRA MISS SWITZERLAND ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 832325 gehört zu der Bildmarke «MISS SCHWEIZ MISS SUISSE MISS SVIZZERA MISS SVIZRA MISS SWITZERLAND ((fig.))» von Lorena Santen. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 832325 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Juni 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 832325 gehört dem Inhaber Lorena Santen Postfach, 8024 Zürich CH. Der Inhaber Lorena Santen hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke MISS SCHWEIZ MISS SUISSE MISS SVIZZERA MISS SVIZRA MISS SWITZERLAND ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke MISS SCHWEIZ MISS SUISSE MISS SVIZZERA MISS SVIZRA MISS SWITZERLAND ((fig.)), eingetragen durch Lorena Santen, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.