Details zur Marke JettyHR
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08014/2025
Wortmarke
JettyHR
Eintrag ins Markenregister
18.06.2025
Hinterlegungsdatum
04.06.2025
Eintragsänderung
18.06.2025
Ablauf Schutzfrist
04.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 42
Inhaber
Rheinfallstrasse 9
8212 Neuhausen am Rheinfall CH
Vertreter
Grossmünsterplatz 1
8001 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Computersoftware für Geschäftszwecke; Computersoftware für das Personalwesen; Computersoftwareprodukte; herunterladbare elektronische Publikationen.
Klasse 35
Beratung in Fragen des Personalwesens.
Klasse 42
Entwerfen, Aktualisieren und Vermieten von Software; Beratung in Bezug auf Computersoftware; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbaren Softwareanwendungen, auf die über eine Website zugegriffen werden kann; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software in Bezug auf das Personalwesen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag JettyHR
Markeneintragung: Die Markennummer 832251 gehört zu der Wortmarke «JettyHR» von Melanie Hemila. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 832251 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juni 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 832251 gehört dem Inhaber Melanie Hemila Rheinfallstrasse 9, 8212 Neuhausen am Rheinfall CH. Melanie Hemila wird vertreten durch Anwaltskanzlei Kohli Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich CH.
Marke JettyHR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke JettyHR, eingetragen durch Melanie Hemila, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.