Home  »  Meldung vom 20.06.2025  »  Marke TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.)) von Trocknungstechnik Trobag AG

TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.)) (832230)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 832230

Details zur Marke TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05453/2025

Bildmarke

TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

18.06.2025

Hinterlegungs­datum

15.04.2025

Ablauf Schutzfrist

15.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11, 37

Inhaber

Trocknungstechnik Trobag AG
Luzernerstrasse 135
6014 Luzern CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 832230 gehört zu der Bildmarke «TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.))» von Trocknungstechnik Trobag AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 832230 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 832230 gehört dem Inhaber Trocknungstechnik Trobag AG Luzernerstrasse 135, 6014 Luzern CH. Trocknungstechnik Trobag AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TROCKNUNGSTECHNIK TROBAG ((fig.)), eingetragen durch Trocknungstechnik Trobag AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.