Details zur Marke PPWR ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08445/2025
Bildmarke
PPWR ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
16.06.2025
Hinterlegungsdatum
11.06.2025
Eintragsänderung
16.06.2025
Ablauf Schutzfrist
11.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
11, 12, 20, 40
Inhaber
Augraben 2-4
5620 Bremgarten CH
Vertreter
Mellingerstrasse 12
5443 Niederrohrdorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 11
Gekühlte Transportbehälter; Kühlbehälter.
Klasse 12
Transportkarren.
Klasse 20
Behälter, nicht aus Metall, für Lagerung oder Transport; Verpackungsbehälter aus Kunststoff; Vorratsbehälter aus Kunststoff für kommerzielle oder gewerbliche Zwecke; Kunststoffboxen; Versand- und Aufbewahrungsbehälter aus Plastik; Paletten, nicht aus Metall; Transportpaletten, nicht aus Metall.
Klasse 40
Kunststoffverarbeitung und Bereitstellung von Informationen dazu; Verarbeitung und Bearbeitung von Kunststoffen; Formen von Kunststoffen; Recycling.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PPWR ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 832105 gehört zu der Bildmarke «PPWR ((fig.))» von Georg Utz Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 832105 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 832105 gehört dem Inhaber Georg Utz Holding AG Augraben 2-4, 5620 Bremgarten CH. Georg Utz Holding AG wird vertreten durch PRINS Intellectual Property AG Mellingerstrasse 12, 5443 Niederrohrdorf CH.
Marke PPWR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PPWR ((fig.)), eingetragen durch Georg Utz Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.