Details zur Marke KEYtoSPEED
Marken Nr.
Gesuch Nr.
05604/2025
Wortmarke
KEYtoSPEED
Eintrag ins Markenregister
06.06.2025
Hinterlegungsdatum
16.04.2025
Eintragsänderung
06.06.2025
Ablauf Schutzfrist
16.04.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 41
Inhaber
Riederen 31
9402 Mörschwil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Zeitschriften in elektronischer Form; herunterladbare Software; herunterladbare Video- und Audiodateien; herunterladbare Videoaufzeichnungen; herunterladbare Videoaufnahmen; elektronische Publikationen (herunterladbar).
Klasse 35
Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; strategische Beratung in Geschäftsangelegenheiten; Geschäftsführung, Unternehmensberatung.
Klasse 41
Coaching (Ausbildung); Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Veranstaltung von Symposien und Workshops (Ausbildung); Veranstaltung und Durchführung von Workshops (Ausbildung); Veranstaltung und Durchführung von Seminaren und Workshops.
Zusammenfassung zum Markeneintrag KEYtoSPEED
Markeneintragung: Die Markennummer 831744 gehört zu der Wortmarke «KEYtoSPEED» von Schuler Sports Performance GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 831744 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juni 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 831744 gehört dem Inhaber Schuler Sports Performance GmbH Riederen 31, 9402 Mörschwil CH. Der Inhaber Schuler Sports Performance GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke KEYtoSPEED mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke KEYtoSPEED, eingetragen durch Schuler Sports Performance GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.