Home  »  Meldung vom 03.06.2025  »  Marke REXHILZA von Bristol-Myers Squibb Company

Wortmarke REXHILZA von Bristol-Myers Squibb Company - ... 831479


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.06.2025



Details zur Marke REXHILZA

Gesuch Nr.

07768/2025

Wortmarke

REXHILZA

Eintrag ins Markenregister

02.06.2025

Hinterlegungs­datum

30.05.2025

Eintragsänderung

02.06.2025

Ablauf Schutzfrist

30.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Bristol-Myers Squibb Company
Route 206 & Province Line Road
08543 Princeton, New Jersey US
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und biologische Präparate für den Humangebrauch.

Zusammenfassung zum Markeneintrag REXHILZA

Markeneintragung: Die Markennummer 831479 gehört zu der Wortmarke «REXHILZA» von Bristol-Myers Squibb Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 831479 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juni 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 831479 gehört dem Inhaber Bristol-Myers Squibb Company Route 206 & Province Line Road, 08543 Princeton, New Jersey US. Bristol-Myers Squibb Company wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke REXHILZA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke REXHILZA, eingetragen durch Bristol-Myers Squibb Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.