Details zur Marke Bergführer
Marken Nr.
Gesuch Nr.
05516/2025
Wortmarke
Bergführer
Eintrag ins Markenregister
02.06.2025
Hinterlegungsdatum
15.04.2025
Eintragsänderung
02.06.2025
Ablauf Schutzfrist
15.04.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
30, 43
Inhaber
Staldenstrasse 107
3920 Zermatt CH
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 30
Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).
Klasse 43
Beherbergung von Gästen und Catering für Gäste; Beratungsleistungen in Bezug auf Catering von Speisen und Getränken; Catering; Catering für Restaurants.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Bergführer
Markeneintragung: Die Markennummer 831436 gehört zu der Wortmarke «Bergführer» von Philipp Fuchs. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 831436 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Juni 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 831436 gehört dem Inhaber Philipp Fuchs Staldenstrasse 107, 3920 Zermatt CH. Philipp Fuchs wird vertreten durch Troller Hitz Troller Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke Bergführer mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Bergführer, eingetragen durch Philipp Fuchs, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.