Home  »  Meldung vom 05.03.2026  »  Marke Balgrist Campus ((fig.)) von Schweizerischer Verein Balgrist

Balgrist Campus ((fig.)) (830926)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 830926

Details zur Marke Balgrist Campus ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

07074/2025

Bildmarke

Balgrist Campus ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.05.2025

Hinterlegungs­datum

16.05.2025

Ablauf Schutzfrist

16.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 38, 39, 40, 41, 42, 44

Inhaber

Schweizerischer Verein Balgrist
Forchstrasse 340
8008 Zürich CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Balgrist Campus ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 830926 gehört zu der Bildmarke «Balgrist Campus ((fig.))» von Schweizerischer Verein Balgrist. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 830926 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 830926 gehört dem Inhaber Schweizerischer Verein Balgrist Forchstrasse 340, 8008 Zürich CH. Schweizerischer Verein Balgrist wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke Balgrist Campus ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Balgrist Campus ((fig.)), eingetragen durch Schweizerischer Verein Balgrist, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.