Home  »  Meldung vom 22.05.2025  »  Marke einstAIn ((fig.)) von "Angestellte Schweiz" (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine)

Bildmarke einstAIn ((fig.)) von "Angestellte Schweiz" ... 830894


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 830894

Details zur Marke einstAIn ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

06223/2025

Bildmarke

einstAIn ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

20.05.2025

Hinterlegungs­datum

30.04.2025

Ablauf Schutzfrist

30.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 42

Inhaber

"Angestellte Schweiz" (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine)
Martin-Disteli-Strasse 9
4601 Olten CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag einstAIn ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 830894 gehört zu der Bildmarke «einstAIn ((fig.))» von "Angestellte Schweiz" (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 830894 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 830894 gehört dem Inhaber "Angestellte Schweiz" (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine) Martin-Disteli-Strasse 9, 4601 Olten CH. Der Inhaber "Angestellte Schweiz" (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine) hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke einstAIn ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke einstAIn ((fig.)), eingetragen durch "Angestellte Schweiz" (Verband Schweizerischer Angestelltenvereine), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.