Details zur Marke Sternbaden ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01731/2025
Bildmarke
Sternbaden ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
19.05.2025
Hinterlegungsdatum
26.04.2025
Eintragsänderung
19.05.2025
Ablauf Schutzfrist
26.04.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 28, 41, 42
Inhaber
Meierhofstrasse 23
8820 Wädenswil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 28
Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Videospielgeräte; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Sternbaden ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 830845 gehört zu der Bildmarke «Sternbaden ((fig.))» von Karin Andrea Stephan. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 830845 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Mai 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 830845 gehört dem Inhaber Karin Andrea Stephan Meierhofstrasse 23, 8820 Wädenswil CH. Der Inhaber Karin Andrea Stephan hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Sternbaden ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Sternbaden ((fig.)), eingetragen durch Karin Andrea Stephan, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.