Home  »  Meldung vom 24.04.2025  »  Marke RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.)) von Christian Wastl

RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.)) (829744)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.04.2025

Bildmarke 829744

Details zur Marke RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.))

Gesuch Nr.

03320/2025

Bildmarke

RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.04.2025

Hinterlegungs­datum

05.03.2025

Eintragsänderung

23.04.2025

Ablauf Schutzfrist

05.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

2, 35

Inhaber

Christian Wastl
Im Paradies 12
87743 Egg an der Günz DE
 

Vertreter

Christian Wastl c/o YELASAI GmbH
Bergtalstrasse 46
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 2

Farben; Lacke.

Klasse 35

Einzel- und Grosshandelsdienstleistungen, auch über das Internet, in den Bereichen: Lacke und Farben.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 829744 gehört zu der Bildmarke «RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.))» von Christian Wastl. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 829744 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. April 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 829744 gehört dem Inhaber Christian Wastl Im Paradies 12, 87743 Egg an der Günz DE. Christian Wastl wird vertreten durch Christian Wastl c/o YELASAI GmbH Bergtalstrasse 46, 9500 Wil CH.


Marke RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RE Wheel POWDER PAINT SYSTEM ((fig.)), eingetragen durch Christian Wastl, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.