Home  »  Meldung vom 24.04.2025  »  Marke BAYSUIS von Suisag, Aktiengesellschaft für Dienstleistungen in der Schweineproduktion

Wortmarke BAYSUIS von Suisag, Aktiengesellschaft für ... 829715


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 23.04.2025



Details zur Marke BAYSUIS

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

05666/2025

Wortmarke

BAYSUIS

Eintrag ins Markenregister

23.04.2025

Hinterlegungs­datum

17.04.2025

Eintragsänderung

23.04.2025

Ablauf Schutzfrist

17.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 9, 29, 31, 35, 41, 42, 44

 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

1: Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke.; 5: Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Nahrungsergänzungsmittel für die Verwendung mit Nutztierfutter; Tiersperma; Tiersperma für die künstliche Besamung; Desinfektionsmittel; Gifte; Rattengift; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Mäusevertilgungsmittel; Klebepaste zum Fangen und Töten von Mäusen; Pflaster, Verbandmaterial; Ungeziefervertilgungsmittel; Fungizide, Herbizide.; 9: Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Computerhardware und -software; Computer und Computerperipheriegeräte; Anwendungssoftware; Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar).; 29: Fleisch, Schweinefleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte.; 31: Lebende Tiere, Tierzuchterzeugnisse; Futtermittel und Getränke für Tiere; Kraftfutter für Tiere; Mastfutter für Tiere; Streu für Tiere.; 35: Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit; Einzelhandel; Einzelhandels- oder Grosshandelsdienstleistungen für pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel; Online-Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, veterinärmedizinische Artikel, Hygienepräparate sowie medizinische Artikel.; 41: Erziehung; Ausbildung; Weiterbildungsdienstleistungen; Veranstaltung und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren und Workshops (Ausbildung); Bereitstellung von Informationen im Bereich Aus- und Fortbildung sowie Erziehung; Veröffentlichung von wissenschaftlichen Informationsschriften; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.; 42: Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Prüfdienste zur Qualitäts- und Standardszertifizierung; Qualitätskontrollleistungen für Zertifizierungszwecke; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware, -software und Datenbanken; Hosting von computergestützten Daten, Dateien, Anwendungen und Informationen; Hosting von Computerdatenbanken; Software as a Service (SaaS); Aktualisieren, Entwerfen und Vermieten von Software; Platform as a Service (PaaS); Ermöglichen temporärer Nutzung von Online-Anwendungen und Softwaretools; Bereitstellung von Software über Computernetzwerke (insbesondere Internet), Telekommunikationsnetzwerke und über mobile Datendienste (Application-Service-Providing); Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software über Telekommunikationsverbindungen (application service providing).; 44: Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft; Tierzucht und Decken von Tieren; Zurverfügungstellen von Informationen in Bezug auf Tierzucht; Dienstleistungen einer Spermabank; medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinsche Dienstleistungen sowie Bereitstellung von Informationen dazu; Laboranalysedienstleistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Tieren; Gesundheits- und Schönheitspflege für Tiere.;



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAYSUIS

Markeneintragung: Die Markennummer 829715 gehört zu der Wortmarke «BAYSUIS» von Suisag, Aktiengesellschaft für Dienstleistungen in der Schweineproduktion. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 829715 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. April 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 829715 gehört dem Inhaber Suisag, Aktiengesellschaft für Dienstleistungen in der Schweineproduktion Allmend 10, 6204 Sempach CH. Suisag, Aktiengesellschaft für Dienstleistungen in der Schweineproduktion wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke BAYSUIS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAYSUIS, eingetragen durch Suisag, Aktiengesellschaft für Dienstleistungen in der Schweineproduktion, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.