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Bildmarke 829250 von Christian Geers


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.04.2025

Bildmarke 829250

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

03477/2025

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.04.2025

Hinterlegungs­datum

12.03.2025

Eintragsänderung

09.04.2025

Ablauf Schutzfrist

12.03.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 10, 44

Inhaber

Christian Geers
Schönhaldenstrasse 32b
8708 Männedorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Mess-, Signal-, Kontroll- und Rettungsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von mittels Sensoren ermittelten Körperfunktionsdaten, insbesondere von EKGDaten; Datenverarbeitungsgeräte und Computer.

Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 829250 gehört zu der Bildmarke «-» von Christian Geers. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 829250 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. April 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 829250 gehört dem Inhaber Christian Geers Schönhaldenstrasse 32b, 8708 Männedorf CH. Der Inhaber Christian Geers hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Christian Geers, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.