Home  »  Meldung vom 03.04.2025  »  Marke ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.)) von L. FURNESS COMPANIES

ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.)) (828882)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.04.2025

Bildmarke 828882

Details zur Marke ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.))

Gesuch Nr.

02460/2025

Bildmarke

ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

02.04.2025

Hinterlegungs­datum

26.02.2025

Eintragsänderung

02.04.2025

Ablauf Schutzfrist

26.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 35, 44

Inhaber

L. FURNESS COMPANIES
Gräbligasse 4
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Funktionelle Nahrungsmittel zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel.

Klasse 35

Einzelhandels- oder Grosshandelsdienstleistungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel.

Klasse 44

Diät- und Ernährungsberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 828882 gehört zu der Bildmarke «ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.))» von L. FURNESS COMPANIES. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 828882 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. April 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 828882 gehört dem Inhaber L. FURNESS COMPANIES Gräbligasse 4, 8001 Zürich CH. Der Inhaber L. FURNESS COMPANIES hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ELIXIR TIME IS OF THE ESSENCE ((fig.)), eingetragen durch L. FURNESS COMPANIES, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.