Home  »  Meldung vom 30.03.2025  »  Marke K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde von Gerhard Kammerlander

K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde (828628)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02589/2025

Wortmarke

K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde

Eintrag ins Markenregister

28.03.2025

Hinterlegungs­datum

24.02.2025

Ablauf Schutzfrist

24.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 41, 44

Inhaber

Gerhard Kammerlander
Schützenhausstrasse 30
8424 Embrach CH
 

Vertreter

Schaad Balass Menzl & Partner AG
Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde

Markeneintragung: Die Markennummer 828628 gehört zu der Wortmarke «K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde» von Gerhard Kammerlander. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 828628 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 828628 gehört dem Inhaber Gerhard Kammerlander Schützenhausstrasse 30, 8424 Embrach CH. Gerhard Kammerlander wird vertreten durch Schaad Balass Menzl & Partner AG Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich CH.


Marke K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke K-A-W - Kompetenz-Apotheke-Wunde, eingetragen durch Gerhard Kammerlander, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.