Home  »  Meldung vom 28.03.2025  »  Marke Vitaminkurier ((fig.)) von Ruth Christian

Vitaminkurier ((fig.)) (828594)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.03.2025

Bildmarke 828594

Details zur Marke Vitaminkurier ((fig.))

Gesuch Nr.

02208/2025

Bildmarke

Vitaminkurier ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.03.2025

Hinterlegungs­datum

17.02.2025

Eintragsänderung

27.03.2025

Ablauf Schutzfrist

17.02.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 29, 32

Inhaber

Ruth Christian
Blickensdorferstrasse 19
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Elektrische Entsafter für Früchte; elektrische Entsafter für Gemüse.

Klasse 29

Mischungen für die Suppenzubereitung.

Klasse 32

Traubensäfte; kohlensäurehaltige Fruchtsäfte; Aloe Vera-Säfte; Säfte aus gemischten Früchten; Orangensäfte; Gemüsesäfte (Getränke); Fruchtsäfte; alkoholfreie Getränke mit Fruchtsäften; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Smoothies.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Vitaminkurier ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 828594 gehört zu der Bildmarke «Vitaminkurier ((fig.))» von Ruth Christian. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 828594 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. März 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 828594 gehört dem Inhaber Ruth Christian Blickensdorferstrasse 19, 6340 Baar CH. Der Inhaber Ruth Christian hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Vitaminkurier ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Vitaminkurier ((fig.)), eingetragen durch Ruth Christian, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.