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Wortmarke ADVANZ von Mercury Pharma Group Limited - ... 826386


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.02.2025



Details zur Marke ADVANZ

Gesuch Nr.

03879/2024

Wortmarke

ADVANZ

Eintrag ins Markenregister

07.02.2025

Hinterlegungs­datum

17.03.2024

Eintragsänderung

07.02.2025

Ablauf Schutzfrist

17.03.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Mercury Pharma Group Limited
Dashwood House, 69 Old Broad Street
EC2M 1QS London GB
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse im Bereich Humanmedizin, ausgenommen für: Auf das periphere oder zentrale Nervensystem wirkende pharmazeutische Erzeugnisse, Chirurgie-Kits, chirurgische Implantate, bestehend aus menschlichen und tierischen Geweben sowie entzündungshemmende pharmazeutische Erzeugnisse.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ADVANZ

Markeneintragung: Die Markennummer 826386 gehört zu der Wortmarke «ADVANZ» von Mercury Pharma Group Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 826386 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Februar 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 826386 gehört dem Inhaber Mercury Pharma Group Limited Dashwood House, 69 Old Broad Street, EC2M 1QS London GB. Mercury Pharma Group Limited wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke ADVANZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ADVANZ, eingetragen durch Mercury Pharma Group Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.