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Wortmarke Transcendon von Bayer Aktiengesellschaft - ... 825480


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.01.2025



Details zur Marke Transcendon

Gesuch Nr.

16772/2024

Wortmarke

Transcendon

Eintrag ins Markenregister

22.01.2025

Hinterlegungs­datum

29.11.2024

Eintragsänderung

22.01.2025

Ablauf Schutzfrist

29.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5, 31

Inhaber

Bayer Aktiengesellschaft
Kaiser-Wilhelm-Allee
51373 Leverkusen DE
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemikalien zur Verwendung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft; Saatgutpräservierungsmittel; Mittel zur Regulierung des Pflanzenwachstums; Gene von Saatgut für die landwirtschaftliche Produktion; Dünger.

Klasse 5

Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Klasse 31

Landwirtschaftliches Saatgut, pflanzliche Sämereien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Transcendon

Markeneintragung: Die Markennummer 825480 gehört zu der Wortmarke «Transcendon» von Bayer Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 825480 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Januar 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 825480 gehört dem Inhaber Bayer Aktiengesellschaft Kaiser-Wilhelm-Allee, 51373 Leverkusen DE. Bayer Aktiengesellschaft wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Transcendon mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Transcendon, eingetragen durch Bayer Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.