Home  »  Meldung vom 14.01.2025  »  Marke PEAKFINE von Alpen Resort AG

Wortmarke PEAKFINE von Alpen Resort AG - Markeneintrag Nr. 825070


Land Schweiz  Schweiz (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.01.2025



Details zur Marke PEAKFINE

Gesuch Nr.

16363/2024

Wortmarke

PEAKFINE

Eintrag ins Markenregister

13.01.2025

Hinterlegungs­datum

21.11.2024

Eintragsänderung

13.01.2025

Ablauf Schutzfrist

21.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41, 43

Inhaber

Alpen Resort AG
Mario Aufdenblatten, Spissstrasse 52
3920 Zermatt CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Organisation und Durchführung von Konferenzen, Kongressen, Seminaren und Workshops.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Dienstleistungen von Hotels, Bars und Restaurants.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PEAKFINE

Markeneintragung: Die Markennummer 825070 gehört zu der Wortmarke «PEAKFINE» von Alpen Resort AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 825070 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Januar 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 825070 gehört dem Inhaber Alpen Resort AG Mario Aufdenblatten, Spissstrasse 52, 3920 Zermatt CH. Alpen Resort AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke PEAKFINE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PEAKFINE, eingetragen durch Alpen Resort AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.