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Bildmarke 823957 von Sonova AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.12.2024

Bildmarke 823957

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

17239/2024

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.12.2024

Hinterlegungs­datum

10.12.2024

Eintragsänderung

12.12.2024

Ablauf Schutzfrist

10.12.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 44

Inhaber

Sonova AG
Laubisrütistrasse 28
8712 Stäfa CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Hörgeräte.

Klasse 44

Dienstleistungen eines Hörgeräteakustikers, insbesondere Anpassen von Hörgeräten, audiologische Beratung, Durchführung von Hörtests, Durchführung von audiologischen Untersuchungen und Messungen; Bereitstellung von Informationen zu Hörverlust, Hörbeeinträchtigungen und Hörstörungen, sowie zu deren Behandlung; Bereitstellung von medizinischen und audiologischen Informationen in den Bereichen des Hörens, Hörgeräten und mit Hörgeräten zusammenhängenden Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 823957 gehört zu der Bildmarke «-» von Sonova AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 823957 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Dezember 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 823957 gehört dem Inhaber Sonova AG Laubisrütistrasse 28, 8712 Stäfa CH. Sonova AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box, 8032 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Sonova AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.