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Wortmarke 8S von ZHEJIANG GEELY HOLDING GROUP CO., LTD. - ... 823925


Land des Markeninhabers: China  CN (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.12.2024



Details zur Marke 8S

Gesuch Nr.

15241/2024

Wortmarke

8S

Eintrag ins Markenregister

11.12.2024

Hinterlegungs­datum

02.11.2024

Eintragsänderung

11.12.2024

Ablauf Schutzfrist

02.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

ZHEJIANG GEELY HOLDING GROUP CO., LTD.
1760 Jiangling Road, Binjiang District
Hangzhou, Zhejiang CN
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Elektrofahrzeuge; Fahrzeuge zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft, zu Wasser oder auf Schienen; Getriebe für Landfahrzeuge; Triebwerke für Landfahrzeuge; Elektroautos; Automobile; Chassis für Kraftfahrzeuge; Hoverboards; Reifen für Fahrzeugräder; Fahrzeugbremsen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag 8S

Markeneintragung: Die Markennummer 823925 gehört zu der Wortmarke «8S» von ZHEJIANG GEELY HOLDING GROUP CO., LTD.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 823925 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Dezember 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 823925 gehört dem Inhaber ZHEJIANG GEELY HOLDING GROUP CO., LTD. 1760 Jiangling Road, Binjiang District, Hangzhou, Zhejiang CN. ZHEJIANG GEELY HOLDING GROUP CO., LTD. wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke 8S mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 8S, eingetragen durch ZHEJIANG GEELY HOLDING GROUP CO., LTD., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.