Home  »  Meldung vom 01.01.2025  »  Marke AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.)) von Meyer Hochwasserschutz AG

AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.)) (823700)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.12.2024

Bildmarke 823700

Details zur Marke AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.))

Gesuch Nr.

15978/2024

Bildmarke

AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.12.2024

Hinterlegungs­datum

13.11.2024

Eintragsänderung

09.12.2024

Ablauf Schutzfrist

13.11.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

37

Inhaber

Meyer Hochwasserschutz AG
Feldstrasse 28
6022 Grosswangen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen; Installation und Reparatur von Hochwasserschutzausrüstung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 823700 gehört zu der Bildmarke «AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.))» von Meyer Hochwasserschutz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 823700 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Dezember 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 823700 gehört dem Inhaber Meyer Hochwasserschutz AG Feldstrasse 28, 6022 Grosswangen CH. Der Inhaber Meyer Hochwasserschutz AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke AESCHLIMANN Hochwasserschutz AG ((fig.)), eingetragen durch Meyer Hochwasserschutz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.