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Wortmarke DALINGO von Gebro Holding GmbH - Markeneintrag Nr. 823378


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.12.2024



Details zur Marke DALINGO

Gesuch Nr.

13524/2024

Wortmarke

DALINGO

Eintrag ins Markenregister

02.12.2024

Hinterlegungs­datum

27.09.2024

Eintragsänderung

02.12.2024

Ablauf Schutzfrist

27.09.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Gebro Holding GmbH
Bahnhofbichl 13
6391 Fieberbrunn AT
 

Vertreter

Gebro Pharma AG
Grienmatt 2
4410 Liestal CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DALINGO

Markeneintragung: Die Markennummer 823378 gehört zu der Wortmarke «DALINGO» von Gebro Holding GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 823378 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Dezember 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 823378 gehört dem Inhaber Gebro Holding GmbH Bahnhofbichl 13, 6391 Fieberbrunn AT. Gebro Holding GmbH wird vertreten durch Gebro Pharma AG Grienmatt 2, 4410 Liestal CH.


Marke DALINGO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DALINGO, eingetragen durch Gebro Holding GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.