Home  »  Meldung vom 01.10.2024  »  Marke ambi pur Freshness ((fig.)) von The Procter & Gamble Company

ambi pur Freshness ((fig.)) (819930)


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.09.2024

Bildmarke 819930

Details zur Marke ambi pur Freshness ((fig.))

Gesuch Nr.

10732/2024

Bildmarke

ambi pur Freshness ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.09.2024

Hinterlegungs­datum

29.07.2024

Eintragsänderung

10.09.2024

Ablauf Schutzfrist

29.07.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Inhaber

The Procter & Gamble Company
One Procter & Gamble Plaza
45202 Cincinnati, Ohio US
 

Vertreter

Lardelli Conrad
Hartbertstrasse 1
7001 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Haushaltsreinigungsmittel; Reinigungsmittel für Textilien; Fussbodenreinigungsmittel; Haushaltsreinigungssprays.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ambi pur Freshness ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 819930 gehört zu der Bildmarke «ambi pur Freshness ((fig.))» von The Procter & Gamble Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 819930 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 819930 gehört dem Inhaber The Procter & Gamble Company One Procter & Gamble Plaza, 45202 Cincinnati, Ohio US. The Procter & Gamble Company wird vertreten durch Lardelli Conrad Hartbertstrasse 1, 7001 Chur CH.


Marke ambi pur Freshness ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ambi pur Freshness ((fig.)), eingetragen durch The Procter & Gamble Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.