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Bildmarke reinsert ((fig.)) von human life support gmbh - ... 819654


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.09.2024

Bildmarke 819654

Details zur Marke reinsert ((fig.))

Gesuch Nr.

09152/2024

Bildmarke

reinsert ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.09.2024

Hinterlegungs­datum

27.06.2024

Eintragsänderung

04.09.2024

Ablauf Schutzfrist

27.06.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 44

Inhaber

human life support gmbh
General-Dufour-Str. 17
2500 Biel/bienne CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 44

Zusammenführen von Gesundheitspflegedienstleistungen; Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit; Bereitstellung von Informationen auf dem Gebiet der Gesundheit; Beratung im Bereich Gesundheit am Arbeitsplatz.

Zusammenfassung zum Markeneintrag reinsert ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 819654 gehört zu der Bildmarke «reinsert ((fig.))» von human life support gmbh. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 819654 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. September 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 819654 gehört dem Inhaber human life support gmbh General-Dufour-Str. 17, 2500 Biel/bienne CH. Der Inhaber human life support gmbh hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke reinsert ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke reinsert ((fig.)), eingetragen durch human life support gmbh, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.