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Wortmarke BEANIE BOUNCERS von Ty Inc. - Markeneintrag Nr. 818937


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.08.2024



Details zur Marke BEANIE BOUNCERS

Gesuch Nr.

09937/2024

Wortmarke

BEANIE BOUNCERS

Eintrag ins Markenregister

20.08.2024

Hinterlegungs­datum

12.07.2024

Eintragsänderung

20.08.2024

Ablauf Schutzfrist

12.07.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Inhaber

Ty Inc.
280 Chestnut Ave, Westmont
60559 Illinois US
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2 Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Spielzeug; körnergefülltes Plüschspielzeug; Puppen (Spielwaren); Plüschtiere; weichplastisch gearbeitetes Spielzeug; Stoff-Spielzeugtiere; körnergefüllte Puppen; Plüschpuppen; weichplastisch gearbeitete Puppen; Stoff-Spielzeugbären; weichplastisch gearbeitetes Plüschspielzeug; Stoffpuppen; Stoff- und Plüschspielzeug; Spielzeugtiere; Spielzeug, nämlich körnergefüllte Stoff- und Plüschtiere.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEANIE BOUNCERS

Markeneintragung: Die Markennummer 818937 gehört zu der Wortmarke «BEANIE BOUNCERS» von Ty Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 818937 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. August 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 818937 gehört dem Inhaber Ty Inc. 280 Chestnut Ave, Westmont, 60559 Illinois US. Ty Inc. wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2 Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke BEANIE BOUNCERS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEANIE BOUNCERS, eingetragen durch Ty Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.