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Wortmarke Proemotion von Stefano Alampi - Markeneintrag Nr. 815596


Land Schweiz  Schweiz (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.06.2024



Details zur Marke Proemotion

Gesuch Nr.

05024/2024

Wortmarke

Proemotion

Eintrag ins Markenregister

07.06.2024

Hinterlegungs­datum

09.04.2024

Eintragsänderung

07.06.2024

Ablauf Schutzfrist

09.04.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 44

Inhaber

Stefano Alampi
c/o exedra ag Zürich, Bahnhofstrasse 37
8001 Zürich CH
 

Vertreter

RA Tobias Calò
Calò Partners AG, Fraumünsterstrasse 9
8001 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Proemotion

Markeneintragung: Die Markennummer 815596 gehört zu der Wortmarke «Proemotion» von Stefano Alampi. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 815596 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 815596 gehört dem Inhaber Stefano Alampi c/o exedra ag Zürich, Bahnhofstrasse 37, 8001 Zürich CH. Stefano Alampi wird vertreten durch RA Tobias Calò Calò Partners AG, Fraumünsterstrasse 9, 8001 Zürich CH.


Marke Proemotion mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Proemotion, eingetragen durch Stefano Alampi, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.