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Bildmarke 815521 von Damian Bühler


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.06.2024

Bildmarke 815521

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

03874/2024

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.06.2024

Hinterlegungs­datum

16.03.2024

Eintragsänderung

06.06.2024

Ablauf Schutzfrist

16.03.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 31, 35

Inhaber

Damian Bühler
Neuhof 65
9217 Neukirch an der Thur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse.

Klasse 31

Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz.

Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 815521 gehört zu der Bildmarke «-» von Damian Bühler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 815521 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juni 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 815521 gehört dem Inhaber Damian Bühler Neuhof 65, 9217 Neukirch an der Thur CH. Der Inhaber Damian Bühler hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Damian Bühler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.