Home  »  Meldung vom 01.06.2024  »  Marke SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.)) von Samaplast AG

SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.)) (814684)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.05.2024

Bildmarke 814684

Details zur Marke SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.))

Gesuch Nr.

04574/2024

Bildmarke

SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.05.2024

Hinterlegungs­datum

29.03.2024

Eintragsänderung

22.05.2024

Ablauf Schutzfrist

29.03.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 10, 11, 20

Inhaber

Samaplast AG
Neugrütstrasse 3
9430 St. Margrethen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Vermessungsapparate und -instrumente.

Klasse 10

Hörgeräte; Katheter; künstliche chirurgische Implantate; medizinische und chirurgische Geräte und Instrumente.

Klasse 11

Kaffeemaschinen.

Klasse 20

Verpackungsbehälter aus Kunststoff.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 814684 gehört zu der Bildmarke «SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.))» von Samaplast AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 814684 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. Mai 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 814684 gehört dem Inhaber Samaplast AG Neugrütstrasse 3, 9430 St. Margrethen CH. Der Inhaber Samaplast AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SAMAPLAST AG KUNSTSTOFFTECHNIK ((fig.)), eingetragen durch Samaplast AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.