Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.)) von Praum & Sommer GmbH

SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.)) (813776)


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 813776

Details zur Marke SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

03318/2024

Bildmarke

SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.04.2024

Hinterlegungs­datum

06.03.2024

Ablauf Schutzfrist

06.03.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 35

Inhaber

Praum & Sommer GmbH
Rudolf-Diesel-Strasse 5
61267 Neu Anspach DE
 

Vertreter

Troller Hitz Troller Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 813776 gehört zu der Bildmarke «SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.))» von Praum & Sommer GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 813776 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 813776 gehört dem Inhaber Praum & Sommer GmbH Rudolf-Diesel-Strasse 5, 61267 Neu Anspach DE. Praum & Sommer GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke SOMMER BACKKUNST SEIT 1864 ((fig.)), eingetragen durch Praum & Sommer GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.