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Wortmarke BAXTER TOYS von Beat Grossenbacher GmbH - ... 813666


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.04.2024



Details zur Marke BAXTER TOYS

Gesuch Nr.

03654/2024

Wortmarke

BAXTER TOYS

Eintrag ins Markenregister

29.04.2024

Hinterlegungs­datum

13.03.2024

Eintragsänderung

29.04.2024

Ablauf Schutzfrist

13.03.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

21, 25, 28

Inhaber

Beat Grossenbacher GmbH
Thunstrasse 5
3415 Hasle CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Neunbrunnenstrasse 50
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 21

Futternäpfe für Haustiere; Trinktröge für Tiere; faltbare Futternäpfe für Haustiere; Trinkflaschen für sportliche Aktivitäten; Trinkflaschen für Hunde.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Regenbekleidung.

Klasse 28

Spiele, Spielwaren und Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Spielbälle; Spielzeug für Heimtiere; Spielzeug für Hunde.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAXTER TOYS

Markeneintragung: Die Markennummer 813666 gehört zu der Wortmarke «BAXTER TOYS» von Beat Grossenbacher GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 813666 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. April 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 813666 gehört dem Inhaber Beat Grossenbacher GmbH Thunstrasse 5, 3415 Hasle CH. Beat Grossenbacher GmbH wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich CH.


Marke BAXTER TOYS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAXTER TOYS, eingetragen durch Beat Grossenbacher GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.