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Wortmarke VIGIER CEM von Ciments Vigier SA - Markeneintrag ... 813191


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.04.2024



Details zur Marke VIGIER CEM

Gesuch Nr.

00043/2024

Wortmarke

VIGIER CEM

Eintrag ins Markenregister

18.04.2024

Hinterlegungs­datum

03.01.2024

Eintragsänderung

18.04.2024

Ablauf Schutzfrist

03.01.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19

Inhaber

Ciments Vigier SA
Zone industrielle Rondchâtel
2603 Péry CH
 

Vertreter

Probst Partner AG
Bahnhofplatz 18
8401 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; transportable Bauten, nicht aus Metall; Denkmäler, nicht aus Metall; Beton; Baumaterialien aus Beton; Zement; Gesteinskörnungen; Steinblöcke; Schotter; Baumaterialien aus Zement; Mörtel; Klebemörtel für Bauzwecke; Bodenbeläge, nicht aus Metall.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VIGIER CEM

Markeneintragung: Die Markennummer 813191 gehört zu der Wortmarke «VIGIER CEM» von Ciments Vigier SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 813191 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. April 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 813191 gehört dem Inhaber Ciments Vigier SA Zone industrielle Rondchâtel, 2603 Péry CH. Ciments Vigier SA wird vertreten durch Probst Partner AG Bahnhofplatz 18, 8401 Winterthur CH.


Marke VIGIER CEM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VIGIER CEM, eingetragen durch Ciments Vigier SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.