Home  »  Meldung vom 16.01.2025  »  Marke RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.)) von Infragon Ingenieure AG

RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.)) (812641)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 812641

Details zur Marke RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02863/2024

Bildmarke

RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.04.2024

Hinterlegungs­datum

28.02.2024

Ablauf Schutzfrist

28.02.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 40, 42

Inhaber

Infragon Ingenieure AG
Bernstrasse 19
3400 Burgdorf CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 812641 gehört zu der Bildmarke «RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.))» von Infragon Ingenieure AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 812641 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 812641 gehört dem Inhaber Infragon Ingenieure AG Bernstrasse 19, 3400 Burgdorf CH. Infragon Ingenieure AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RUEFER LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT ((fig.)), eingetragen durch Infragon Ingenieure AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.