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Wortmarke GuiltyPleasure von Atelier für Lebenskunst - ... 812492


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.04.2024



Details zur Marke GuiltyPleasure

Gesuch Nr.

01236/2024

Wortmarke

GuiltyPleasure

Eintrag ins Markenregister

03.04.2024

Hinterlegungs­datum

29.02.2024

Eintragsänderung

03.04.2024

Ablauf Schutzfrist

28.02.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 44

Inhaber

Atelier für Lebenskunst
Eschenring 5
6300 Zug CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GuiltyPleasure

Markeneintragung: Die Markennummer 812492 gehört zu der Wortmarke «GuiltyPleasure» von Atelier für Lebenskunst. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 812492 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. April 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 812492 gehört dem Inhaber Atelier für Lebenskunst Eschenring 5, 6300 Zug CH. Der Inhaber Atelier für Lebenskunst hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GuiltyPleasure mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GuiltyPleasure, eingetragen durch Atelier für Lebenskunst, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.