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Wortmarke NON-FUNGIBLE DAO von JPEG Network Foundation - ... 812328


Land des Markeninhabers: Kaimaninseln  KY (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.03.2024



Details zur Marke NON-FUNGIBLE DAO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

01628/2024

Wortmarke

NON-FUNGIBLE DAO

Eintrag ins Markenregister

28.03.2024

Hinterlegungs­datum

05.02.2024

Eintragsänderung

28.03.2024

Ablauf Schutzfrist

05.02.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

JPEG Network Foundation
190 Elgin Avenue
George Town, Grand Cayman KY1-9001 KY
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 41

Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; aus einer Datenbank, dem Internet oder über Fernseh- oder Rundfunkprogramme zur Verfügung gestellte Informationen in Bezug auf Ausbildung oder Unterhaltung; Bereitstellen von Informationen bezüglich Unterhaltung und Bildung, online aus einer Computerdatenbank oder aus dem Internet zur Verfügung gestellt; Dienstleistungen von Videospielhallen; in virtuellen Umgebungen bereitgestellte Unterhaltungsdienstleistungen; Online-Spieldienste aus einem Computernetzwerk zur Unterhaltung und zu Weiterbildungszwecken; über Computernetzwerke und globale Kommunikationsnetzwerke zur Verfügung gestellte Spieldienste; Veröffentlichung von digitaler Video-, Audio- und Multimediaunterhaltung; Interaktive Unterhaltung; Online-Unterhaltung; Organisation und Durchführung von Galaveranstaltungen und andern gesellschaftlichen Anlässen (Events), nämlich von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen oder von solchen mit Unterhaltungscharakter sowie von Wettbewerben (einschliesslich Verleihung von Preisen); Organisation und Durchführung von Unterhaltungs-, sportlichen und kulturellen Aktivitäten; Zurverfügungstellen von Film-, Fernseh- und Musikvideo-Unterhaltung über eine interaktive Website; Bereitstellung von interaktiven Informationen über sportliche und kulturelle Aktivitäten sowie über Erziehung, Ausbildung und Unterhaltung, online aus Computerdatenbanken oder im Internet bereitgestellt; Zurverfügungstellen von Unterhaltung mittels Fernsehen, Rundfunk, Kino, Kabelfernsehen, Satellitenfernsehen und Internet; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Veröffentlichung von Multimedia-Materialien online; Produktion und Präsentation von Audio- und Videoaufnahmen und von Stand- und bewegten Bildern; Produktion und Verleih von Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen; Produktion von Ton-, Musik- und Videoaufzeichnungen; Organisation, Produktion und Präsentation von Veranstaltungen für Bildungs-, kulturelle oder Unterhaltungszwecke; Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Ausstellungen für kulturelle oder Bildungszwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NON-FUNGIBLE DAO

Markeneintragung: Die Markennummer 812328 gehört zu der Wortmarke «NON-FUNGIBLE DAO» von JPEG Network Foundation. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 812328 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. April 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 812328 gehört dem Inhaber JPEG Network Foundation 190 Elgin Avenue, George Town, Grand Cayman KY1-9001 KY. JPEG Network Foundation wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke NON-FUNGIBLE DAO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke NON-FUNGIBLE DAO, eingetragen durch JPEG Network Foundation, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.