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Bildmarke Schwyzer Kantonalbank von Schwyzer Kantonalbank ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.02.2024

Bildmarke 810838

Details zur Marke Schwyzer Kantonalbank ((fig.))

Gesuch Nr.

16796/2023

Bildmarke

Schwyzer Kantonalbank ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.02.2024

Hinterlegungs­datum

22.12.2023

Eintragsänderung

29.02.2024

Ablauf Schutzfrist

22.12.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Inhaber

Schwyzer Kantonalbank
Marketing, Bahnhofstrasse 3
6430 Schwyz CH
 

Vertreter

Stefan Kälin
Sportplatzweg 22
6440 Brunnen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Schwyzer Kantonalbank ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 810838 gehört zu der Bildmarke «-» von Schwyzer Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 810838 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 810838 gehört dem Inhaber Schwyzer Kantonalbank Marketing, Bahnhofstrasse 3, 6430 Schwyz CH. Schwyzer Kantonalbank wird vertreten durch Stefan Kälin Sportplatzweg 22, 6440 Brunnen CH.


Marke Schwyzer Kantonalbank ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schwyzer Kantonalbank ((fig.)), eingetragen durch Schwyzer Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.