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Bildmarke 810234 von Stecklingsfarm.ch GmbH


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.02.2024

Bildmarke 810234

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

13086/2023

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

19.02.2024

Hinterlegungs­datum

12.10.2023

Eintragsänderung

19.02.2024

Ablauf Schutzfrist

12.10.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 31, 34, 35, 44

Inhaber

Stecklingsfarm.ch GmbH
Frauenfelderstrasse 100
9548 Matzingen CH
 

Vertreter

Gachnang AG Patentanwälte
Badstrasse 5
8500 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Cannabis für medizinische Zwecke (Cannabinoide); Nahrungsergänzungsmittel.

Klasse 31

Cannabispflanzen; unverarbeitetes Cannabis; Cannabisblüten; Stecklinge.

Klasse 34

Tabakersatz; Tabakersatzstoffe.

Klasse 35

Beratungsdienste in Bezug auf die Verzollung von Cannabisprodukten (soweit in dieser Klasse enthalten).

Klasse 44

Beratungsdienste in Bezug auf die Kultivierung von Pflanzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 810234 gehört zu der Bildmarke «-» von Stecklingsfarm.ch GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 810234 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 810234 gehört dem Inhaber Stecklingsfarm.ch GmbH Frauenfelderstrasse 100, 9548 Matzingen CH. Stecklingsfarm.ch GmbH wird vertreten durch Gachnang AG Patentanwälte Badstrasse 5, 8500 Frauenfeld CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Stecklingsfarm.ch GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.