Home  »  Meldung vom 01.03.2024  »  Marke ACD CRYO von Cryogenic Industries AG

Wortmarke ACD CRYO von Cryogenic Industries AG - ... 809898


Land Schweiz  Schweiz (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.02.2024



Details zur Marke ACD CRYO

Gesuch Nr.

01832/2024

Wortmarke

ACD CRYO

Eintrag ins Markenregister

12.02.2024

Hinterlegungs­datum

08.02.2024

Eintragsänderung

13.02.2024

Ablauf Schutzfrist

08.02.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Cryogenic Industries AG
c/o Testor Treuhand AG, Holbeinstrasse 48
4041 Basel CH
 

Vertreter

VISCHER AG
Schützengasse 1, Postfach
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Pumpen (Maschinen), Zentrifugalpumpen, Verdrängerpumpen; Pumpen (Maschinen- oder Motorenteile); Kompressoren, Turbokompressoren; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Turbinen, ausgenommen für Landfahrzeuge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ACD CRYO

Markeneintragung: Die Markennummer 809898 gehört zu der Wortmarke «ACD CRYO» von Cryogenic Industries AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 809898 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Februar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 809898 gehört dem Inhaber Cryogenic Industries AG c/o Testor Treuhand AG, Holbeinstrasse 48, 4041 Basel CH. Cryogenic Industries AG wird vertreten durch VISCHER AG Schützengasse 1, Postfach, 8021 Zürich CH.


Marke ACD CRYO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ACD CRYO, eingetragen durch Cryogenic Industries AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.