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Wortmarke levislider von Neturo GmbH - Markeneintrag Nr. 808018


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.01.2024



Details zur Marke levislider

Gesuch Nr.

16006/2023

Wortmarke

levislider

Eintrag ins Markenregister

05.01.2024

Hinterlegungs­datum

07.12.2023

Eintragsänderung

05.01.2024

Ablauf Schutzfrist

07.12.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 37, 42

Inhaber

Neturo GmbH
Oberneuhofstrasse 8
6340 Baar CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse, industrielle Forschung und Dienstleistungen eines Industriedesigners; Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhard- und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag levislider

Markeneintragung: Die Markennummer 808018 gehört zu der Wortmarke «levislider» von Neturo GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 808018 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Januar 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 808018 gehört dem Inhaber Neturo GmbH Oberneuhofstrasse 8, 6340 Baar CH. Der Inhaber Neturo GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke levislider mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke levislider, eingetragen durch Neturo GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.