Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.)) von Custom Made GmbH

R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.)) (806865)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 806865

Details zur Marke R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

14841/2023

Bildmarke

R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.12.2023

Hinterlegungs­datum

17.11.2023

Ablauf Schutzfrist

17.11.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28

Inhaber

Custom Made GmbH
Tödistrasse 79
8800 Thalwil CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 806865 gehört zu der Bildmarke «R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.))» von Custom Made GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 806865 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 806865 gehört dem Inhaber Custom Made GmbH Tödistrasse 79, 8800 Thalwil CH. Custom Made GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke R RUSTERHOLZ THE GOLF BAG MAKER ((fig.)), eingetragen durch Custom Made GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.