Details zur Marke SCHMECK DAS LEBEN !
Marken Nr.
Gesuch Nr.
11986/2023
Wortmarke
SCHMECK DAS LEBEN !
Eintrag ins Markenregister
27.11.2023
Hinterlegungsdatum
19.09.2023
Eintragsänderung
27.11.2023
Ablauf Schutzfrist
19.09.2033
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
5, 30, 35
Inhaber
c/o aidoo ag, Chollerstrasse 4
6302 Zug CH
Vertreter
Münstergasse 38
3011 Bern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Diätetische Lebensmittel, nämlich Schokolade, Pralinen, Bonbons, Petits Fours (Gebäck) und Süssigkeiten für Diabetiker.
Klasse 30
Schokolade; Petit Fours (Gebäck); Pralinen; Bonbons und Süssigkeiten; Speiseeis.
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Detail- und Grosshandel mit Schokolade, Pralinen, Petit Fours (Gebäck), Bonbons und Süssigkeiten sowie Speiseeis; Online-Versandhandelsdienstleistungen für Schokolade, Pralinen, Petits Fours (Gebäck), Bonbons und Süssigkeiten sowie Speiseeis.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHMECK DAS LEBEN !
Markeneintragung: Die Markennummer 806609 gehört zu der Wortmarke «SCHMECK DAS LEBEN !» von Heidi Chocolat Suisse SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 806609 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juli 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 806609 gehört dem Inhaber Heidi Chocolat Suisse SA c/o aidoo ag, Chollerstrasse 4, 6302 Zug CH. Heidi Chocolat Suisse SA wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.
Marke SCHMECK DAS LEBEN ! mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SCHMECK DAS LEBEN !, eingetragen durch Heidi Chocolat Suisse SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)