Details zur Marke SCHWEIZER GEMÜSE-SOMMELIER
Marken Nr.
Gesuch Nr.
09331/2023
Wortmarke
SCHWEIZER GEMÜSE-SOMMELIER
Eintrag ins Markenregister
22.11.2023
Hinterlegungsdatum
20.07.2023
Eintragsänderung
22.11.2023
Ablauf Schutzfrist
20.07.2033
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 42, 43
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Klasse 41
Unterhaltung; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse-, Entwicklungs- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Klasse 43
Beherbergung von Gästen; alle vorgenannten Dienstleistungen schweizerischer Herkunft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SCHWEIZER GEMÜSE-SOMMELIER
Markeneintragung: Die Markennummer 806416 gehört zu der Wortmarke «SCHWEIZER GEMÜSE-SOMMELIER» von GastroSuisse. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 806416 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 22. November 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 806416 gehört dem Inhaber GastroSuisse Blumenfeldstrasse 20, 8046 Zürich CH. Der Inhaber GastroSuisse hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke SCHWEIZER GEMÜSE-SOMMELIER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SCHWEIZER GEMÜSE-SOMMELIER, eingetragen durch GastroSuisse, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)