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Bildmarke JOLi von VENTUREFRUIT GLOBAL LIMITED ...


Land des Markeninhabers: Neuseeland  NZ (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.11.2023

Bildmarke 806043

Details zur Marke JOLi ((fig.))

Gesuch Nr.

12101/2023

Bildmarke

JOLi ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.11.2023

Hinterlegungs­datum

21.09.2023

Eintragsänderung

14.11.2023

Ablauf Schutzfrist

21.09.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

31

Inhaber

VENTUREFRUIT GLOBAL LIMITED
Level 1, Building 1, Central Park, 660 Great South Road
Ellerslie, Auckland, 1051 NZ
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; frisches Obst und Gemüse einschliesslich Kernobst; Bäume (Pflanzen), Sämereien und natürliche Pflanzen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JOLi ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 806043 gehört zu der Bildmarke «-» von VENTUREFRUIT GLOBAL LIMITED. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 806043 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. November 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 806043 gehört dem Inhaber VENTUREFRUIT GLOBAL LIMITED Level 1, Building 1, Central Park, 660 Great South Road, Ellerslie, Auckland, 1051 NZ. VENTUREFRUIT GLOBAL LIMITED wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke JOLi ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JOLi ((fig.)), eingetragen durch VENTUREFRUIT GLOBAL LIMITED, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.