Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.)) von Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX

DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.)) (804601)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 804601

Details zur Marke DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

08593/2023

Bildmarke

DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

13.10.2023

Hinterlegungs­datum

21.07.2023

Ablauf Schutzfrist

21.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Inhaber

Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX
Infodrog, Pfingstweidstrasse 10
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 804601 gehört zu der Bildmarke «DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.))» von Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 804601 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 804601 gehört dem Inhaber Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX Infodrog, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke DRUGS JUST SAY KNOW ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Gesundheitsstiftung RADIX, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.