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Wortmarke BÄRI von LeSuperbe AG - Markeneintrag Nr. 802565


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.08.2023



Details zur Marke BÄRI

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

06129/2023

Wortmarke

BÄRI

Eintrag ins Markenregister

30.08.2023

Hinterlegungs­datum

10.05.2023

Eintragsänderung

30.08.2023

Ablauf Schutzfrist

10.05.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

LeSuperbe AG
Langrüti 1
6333 Hünenberg See CH
 

Vertreter

Tschümperlin Lötscher Schwarz AG
Löwenstrasse 3
6000 Luzern 6 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten [Gelees], Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch, Käse, Butter, Joghurt und andere Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BÄRI

Markeneintragung: Die Markennummer 802565 gehört zu der Wortmarke «BÄRI» von LeSuperbe AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 802565 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. August 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 802565 gehört dem Inhaber LeSuperbe AG Langrüti 1, 6333 Hünenberg See CH. LeSuperbe AG wird vertreten durch Tschümperlin Lötscher Schwarz AG Löwenstrasse 3, 6000 Luzern 6 CH.


Marke BÄRI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BÄRI, eingetragen durch LeSuperbe AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.