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Bildmarke SwissSalary Insights von SwissSalary Ltd. ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.08.2023

Bildmarke 801568

Details zur Marke SwissSalary Insights ((fig.))

Gesuch Nr.

03927/2023

Bildmarke

SwissSalary Insights ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.08.2023

Hinterlegungs­datum

23.03.2023

Eintragsänderung

09.08.2023

Ablauf Schutzfrist

23.03.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

42

Farbanspruch

Rot ((RGB): 170/0/0), weiss ((RGB): 255/255/255), schwarz (RGB): 0/0/0.

Inhaber

SwissSalary Ltd.
Bernstrasse 28
3322 Urtenen-Schönbühl CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SwissSalary Insights ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 801568 gehört zu der Bildmarke «-» von SwissSalary Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 801568 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. August 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 801568 gehört dem Inhaber SwissSalary Ltd. Bernstrasse 28, 3322 Urtenen-Schönbühl CH. Der Inhaber SwissSalary Ltd. hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke SwissSalary Insights ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SwissSalary Insights ((fig.)), eingetragen durch SwissSalary Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.