Home  »  Meldung vom 14.07.2023  »  Marke QUALIVO von Jürg Hofmann

Wortmarke QUALIVO von Jürg Hofmann - Markeneintrag Nr. 800327


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.07.2023



Details zur Marke QUALIVO

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

08748/2023

Wortmarke

QUALIVO

Eintrag ins Markenregister

13.07.2023

Hinterlegungs­datum

07.07.2023

Eintragsänderung

13.07.2023

Ablauf Schutzfrist

07.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 31

Inhaber

Jürg Hofmann
Baumgartenstrasse 6c
4900 Langenthal CH
 

Vertreter

BRAUNPAT AG
Peter Merian-Strasse 28
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; Eier, Milch und Milchprodukte.

Klasse 30

Mehle und Getreidepräparate; Brot.

Klasse 31

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, lebende Tiere; Futtermittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag QUALIVO

Markeneintragung: Die Markennummer 800327 gehört zu der Wortmarke «QUALIVO» von Jürg Hofmann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 800327 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 800327 gehört dem Inhaber Jürg Hofmann Baumgartenstrasse 6c, 4900 Langenthal CH. Jürg Hofmann wird vertreten durch BRAUNPAT AG Peter Merian-Strasse 28, 4052 Basel CH.


Marke QUALIVO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke QUALIVO, eingetragen durch Jürg Hofmann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.