Home  »  Meldung vom 07.07.2023  »  Marke ANARI Atelier von Florjana Binaku

Wortmarke ANARI Atelier von Florjana Binaku - Markeneintrag ... 799975


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 06.07.2023



Details zur Marke ANARI Atelier

Gesuch Nr.

08430/2023

Wortmarke

ANARI Atelier

Eintrag ins Markenregister

06.07.2023

Hinterlegungs­datum

03.07.2023

Eintragsänderung

06.07.2023

Ablauf Schutzfrist

03.07.2033

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 25, 40

Inhaber

Florjana Binaku
Ankenweid 1
8041 Zürich CH
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Schmuckwaren (Juwelierwaren).

Klasse 25

Bekleidungsstücke; Schuhe; Kopfbedeckungen; Gürtel; Handschuhe (Bekleidung); Hochzeitskleider; Abendkleider; Anzüge.

Klasse 40

Näharbeiten und Massanfertigung von Bekleidungsstücken; Massschneidern; Näharbeiten; Änderung von Bekleidungsstücken; Behandlung und Verarbeitung von Stoffen, Bekleidung und Pelz.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ANARI Atelier

Markeneintragung: Die Markennummer 799975 gehört zu der Wortmarke «ANARI Atelier» von Florjana Binaku. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 799975 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Juli 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 799975 gehört dem Inhaber Florjana Binaku Ankenweid 1, 8041 Zürich CH. Florjana Binaku wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke ANARI Atelier mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ANARI Atelier, eingetragen durch Florjana Binaku, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.